Umzugskosten steuerlich absetzbar | Umzug in Österreich

Ein neues Heim bringt nicht nur viele neue Möglichkeiten mit sich, sondern auch Umzugskosten. Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie mit den anfallenden Umzugskosten Ihre Steuer verringern. Wir verraten, wie Sie nach einem Wohnungswechsel sparen können.


Umzugskosten absetzen: Umzugstipps

Wenn Sie berufsbedingt umziehen, können Sie einen großen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Als Werbungskosten gelten in Österreich alle Anwendungen und Ausgaben für Arbeitnehmer, die in direkt Zusammenhang mit der nichtselbstständigen beruflichen Tätigkeit stehen, d.h. sie müssen unbedingt beruflich veranlasst sein. Beachten Sie, dass die Übersiedlung ins Ausland zur Annahme eines neuen Jobs allerdings nicht absetzbar ist.


Umzugskosten absetzen: welche Kosten können Sie bei Ihrem Umzug von der Steuer absetzen?

Werden die Voraussetzungen erfüllt, dann können Sie bei Ihrem Umzug die Werbekosten von der Steuer absetzen.

Zu den abzugsfähigen Kosten des Umzugs zählen dabei:

  • eigene Fahrtkosten zur Immobiliensuche und die der anschließenden Übersiedlung 
  • Umzugskosten / Umzugsunternehmen
  • Transportkosten
  • Packkosten des Hausrates
  • Handwerkerkosten zur Demontage und Montage von Möbeln, Lampen, etc.
  • Maklerkosten zur Suche einer neuen Mietwohnung (gilt nicht für Eigentumswohnungen)
  • Weiterzahlung der Mietkosten nach Auszug während der Kündigungsfrist für die alte Wohnung
  • Übernachtungskosten z.B. in einem Hotel, wenn Ihr Umzug diese Übernachtung notwendig macht

Grundsätzlich müssen Werbungskosten (Umzugskosten) durch entsprechende Nachweise (Rechnungen, Aufzeichnungen, Fahrtenbuch) belegt werden können. Wenn nach Art und Höhe ein Nachweis nicht möglich ist, genügt die Glaubhaftmachung. 

Bei Ihrer Steuererklärung müssen Sie keine Belege beilegen. Bewahren Sie die Belege aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.


Nicht alle Umzugskosten sind absetzbar

Anschaffungskosten im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung sind nicht absetzbar. Folgende Ausgaben können Sie nicht bei der Steuer geltend machen:

  • Maklerkosten oder Inseratskosten zur Suche eines Nachmieters für die aufgegebene Wohnung
  • Maklerkosten oder Inseratskosten zur Suche für die neue Eigentumswohnung am Dienstort
  • Anschaffungskosten für Ihr Hausrat
  • Ablösen für die Wohnung
  • Kosten der vertragsgemäßen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der aufgegebenen Mietwohnung
  • Anschaffungskosten im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung (somit auch Maklerkosten)

Umzugskosten als Betriebsausgabe

Selbstständige können einen beruflich motivierten Umzug Wien als Betriebsausgaben abrechnen. Dafür müssen Sie aber in der Regel belegen können, dass der Umzug tatsächlich betrieblich veranlasst und notwendig ist. Auch die Kosten für einen betriebsbedingten Umzug sollten Sie genau belegen können.